Information der Geschäftsleitung zum Corona Virus

Aktuelles zum Corona-Virus / 19.02.2021

Liebe Besucherin;
Lieber Besucher,

ein wichtiger Hinweis für externe Besucher/innen – gemäß Verordnung zur Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 in Eingliederungshilfe und ähnlichen Einrichtungen (Coronatestungsverordnung – CoronaTestVO) vom 5. Februar 2021.

Gemäß aktueller Verordnung bieten wir Besucherinnen und Besuchern ab sofort einen PoC-Test an.

Sie dürfen die Werkstätten nur betreten, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt.

Wird die angebotene Testung abgelehnt, wird der Zutritt verweigert, sofern keine medizinischen Gründe glaubhaft gemacht werden können, die der Durchführung dieser Testung entgegenstehen oder nachgewiesen wird, dass innerhalb von 72 Stunden vor dem beabsichtigten Besuch bereits eine Coronaschnelltest mit negativem Ergebnis durchgeführt worden ist.

Mit freundlichen Grüßen
– Eure Rurtalwerkstätten –