Information der Geschäftsleitung zum Corona Virus

Aktuelles zum Corona-Virus / 3G-Zutrittsregelung

Liebe Besucherin;
Lieber Besucher,

der Zutritt in unsere Werkstätten ist gemäß aktualisierter 3G-Regel möglich:

  • geimpft (mit Nachweis über vollständige Impfung, mind. 14 Tage zurückliegend)
  • genesen (mit Nachweis, nicht älter als 6 Monate)
  • Nachweis über einen negativen PCR-Test (Labortest), der nicht älter als 48h ist.
  • Nachweis über einen negativen POC-Test (Schnelltest), der nicht älter als 24h ist.

Ohne Nachweis kein Zutritt!

Es gelten weiterhin die Abstandsregel und die allgemeine Maskenpflicht.

Bitte bleiben Sie weiterhin gesund.

Mit freundlichen Grüßen
– Eure Rurtalwerkstätten –