Eltern- und Betreuerbeirat
Unterstützen, informieren, vermitteln
Der Eltern- und Betreuerbeirat unterstützt als gewählte Interessenvertretung der Eltern und Betreuer der Werkstattbeschäftigten alle Maßnahmen, die dem Wohle der Beschäftigten dienen. Dabei arbeitet er partnerschaftlich mit dem Werkstattrat, den Mitarbeiter/innen mit Behinderungen, deren Eltern und Betreuern sowie den Fachkräften und der Geschäftsleitung der Rurtalwerkstätten zusammen.
Unsere Aufgaben sind unter anderem:
- Regelmäßige Treffen mit der Geschäftsleitung, bei denen Ideen, Anregungen, Kritik und Wünsche der Eltern, Betreuer und Beschäftigten eingebracht werden
- Mitwirkung bei der Erstellung der Werkstattordnung und von Werkstattverträgen sowie bei der Gestaltung der Arbeits-, Betreuungs- und Urlaubszeiten
Unterstützung der Angehörigen, Betreuer und Beschäftigten bei Problemen jedweder Art - Veranstaltung einer jährlichen Informationsveranstaltung
- Sonderveranstaltung für neu hinzukommende Eltern, Angehörige und Betreuer
- Austausch mit anderen Werkstätten
- Informationsaustausch mit der geschäftsführenden Arbeitsgruppe des „Landesverband von Eltern-, Angehörigen- und Betreuerbeiräten in Werkstätten und Wohneinrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung in Nordrhein-Westfalen“ (LVEB)
- Informationen bezüglich der Treffen des BKEW (Bundesverband von Angehörigen- und Elternbeiräten in Werkstätten und Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen)
Aktuelles
Protokoll der Jahresversammlung für Eltern, Angehörige und Betreuer
Wissenswert
Medizinisches Behandlungszentrum für erwachsene Menschen mit Behinderung (MZEB)
Menschen mit Behinderungen brauchen eine spezielle medizinische Versorgung. Diagnose, Behandlung und Vorbeugung übernehmen Haus- und Fachärzte. Art und Schwere der Behinderung erfordern manchmal eine zusätzliche spezielle Behandlung.
Eine neue gesetzliche Grundlage ermöglicht seit 1.7.2015 (§119c, SBB V) für Erwachsene mit Behinderung eine spezialisierte medizinische Versorgung – ergänzend zur Regelversorgung durch Haus- und Fachärzte.
Infoblatt zur Grundsicherung nach dem SGB XII
Schwerbehindertenausweise im Scheckkartenformat
Schwerbehindertenausweise werden auch im Kreis Düren im Scheckkartenformat ausgegeben.
Die bisherigen Ausweise bleiben bis zum Ablauf ihrer aufgedruckten Laufzeit gültig, können aber trotzdem auf kostenfreien Antrag gegen das neue Format ausgetauscht werden.
Sonstiges
Grundsicherung nach DEM SGB XII
Das Bundesministerium für Arbeit (BMAS) hat die wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Bundesteilhabegesetz (BTHG) zusammen gestellt. Diese Zusammenstellung finden Sie unter:
Fragen zum Bundesteilhabegesetz
Info zum Bundesteilhabegesetz März/2018
Steuermerkblatt für Familien mit behinderten Kindern 2018 / 2019
Dieses Merkblatt soll Ihnen dabei helfen, die Steuervorteile, die Ihnen als Eltern behinderter Kinder oder als selbst Betroffene zustehen, geltend zu machen.
Natürlich kann es keine Beratung im Einzelfall ersetzen. Seine Aufgabe ist es, Sie beim Ausfüllen der Einkommensteuererklärung für das Kalenderjahr 2018 zu begleiten.
Interessante Links
Kontakt
Eltern- und Betreuerbeirat | E-Mail: rtwelberat[at]gmail.com | |
Birgit Piepenhagen | 0 24 21 / 7 17 16 0 179/689 65 66 | |
Irene Muschalek | 0 24 22 / 90 11 79 | |
Heinz Steckenborn | 0 24 23 / 35 07 | |
Eric Lehnen | 0 24 23 / 27 83 0 1520/929 75 59 | |
Anita Morgenstern | 0 24 23 / 40 73 19 | |
Paul Jachtmann | 0 24 21 / 8 47 66 | |
Dirk Esser | 0 24 61 / 34 83 55 0 171/937 31 42 | |