RurJob: Der Weg auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
Sorgen Sie dafür, dass man Sie als Unternehmen kennt, das Chancen bietet!
Erste Schritte/Überlegungen, Menschen mit einer Behinderung in Ihr Unternehmen zu inkludieren:
- Anlerntätigkeiten sind überqualifiziert besetzt?
- Sie haben Arbeit, aber finden kein Personal?
- Sie sehen sich als Unternehmen in einer sozialen Verantwortung
- Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für das Unternehmen?
Wir helfen Ihnen:
- Wir vermitteln Ihnen zuverlässiges, hochmotiviertes Personal!
- Wir begleiten und beraten Sie und unsere Mitarbeiter intensiv vom ersten Tag an!
- Wir beraten Sie über Zuschüsse und Fördermöglichkeiten
Weitere Vorteile für das Unternehmen:
- Kostenlose Begleitung/Beratung durch die Integrationsassistenz RurJob der Rurtalwerkstätten
- Unbegrenztes Rückkehrrecht unserer Mitarbeiter in die Werkstatt für Menschen mit einer Behinderung
- WIN / WIN durch gegenseitigen Nutzen
- Vorbehalte & Barrieren werden abgebaut
- Der soziale Mehrwert Ihres Unternehmens steigt durch die Beschäftigung eines Menschen mit Behinderung
- Genießen Sie eine starke Lobby auf politischer Ebene
Sie bieten:
- Sie ermöglichen unseren Mitarbeitern das Kennenlernen des allgemeinen Arbeitsmarktes

Beatrix Dammers-Baltus
Unsere angebotenen Modelle im Überblick:
Klicken Sie die unten stehenden Menüs auf, um sich einen ersten Überblick über die verschiedenen Modelle zu verschaffen.
Wir haben Ihr Interesse geweckt oder Sie haben weiterführende Fragen zu den Möglichkeiten unseren Mitarbeitenden einen qualifizierten Arbeitsplatz anzubieten? Kontaktieren Sie uns unter rurjob@rurtalwerkstaetten.de oder telefonisch unter 02421/4908-179.
Praktikum
Ziele | Orientierung und Erprobung für Unternehmer & Praktikanten |
Dauer | In der Regel 4 Wochen (kürzere Dauer oder Verlängerung möglich) |
Kosten | Für den Unternehmer kostenlos |
Vertragsart | Schriftliche Vereinbarung |
Versicherungsschutz | Soziale Absicherung durch die Rurtalwerkstätten |
Arbeitssicherheit | Abstimmung zwischen Rurtalwerkstätten und Betrieb |
Beratung/Begleitung | Durch die Inklusionsassistenz RurJob |
Status | Das Beschäftigungsverhältnis mit den Rurtalwerkstätten bleibt weiterhin bestehen |
Herangehensweise
Vor Beginn eines Praktikums findet immer eine passgenaue Abstimmung zwischen den Fähigkeiten der Mitarbeitenden der Rurtalwerkstätten und den Anforderungen des Arbeitsplatzes im Unternehmen statt. Dazu dienen vor allem Vorinformationen der Mitarbeitenden, der Gruppenleitungen und des Sozialen Dienstes.
Interessierte Mitarbeitende der Rurtalwerkstätten können sich grundsätzlich erst einmal in einem zeitlich begrenzten Praktikum (i. d. Regel 4 Wochen) ein Bild von ihrem vielleicht zukünftigen Arbeitsplatz verschaffen.
Ebenso kann sich der Beschäftigungsgeber ein Bild über potentielle Mitarbeitende und deren Fähigkeiten machen. Er kann unverbindlich neue Erfahrungen mit besonderen Menschen machen und erhält professionelle Beratung und Begleitung. Gemeinsam wird während des Praktikums überlegt, welche Tätigkeitsfelder und Einsatzmöglichkeiten Chancen bieten. Das Praktikum wird zum Abschluss gemeinsam ausgewertet.
Es besteht die Möglichkeit, die Zusammenarbeit in verschiedenen Formen fortzusetzen, siehe ausgelagerte Berufsbildungsplätze/ betriebsintegrierte Arbeitsplätze. Der Beschäftigungsgeber kann bei Fragen von Einstellungs- und Fördermöglichkeiten ausgiebig über seine Vorteile und Möglichkeiten informiert werden.
Betriebsintegrierte Arbeitsplätze (BiAp)
Ziele | Beschäftigung in Ihrem Unternehmen innerhalb der Werkstattzugehörigkeit |
Dauer | Befristete oder unbefristete Beschäftigung nach einem erfolgreichen Praktikum |
Kosten | Zahlung einer Leistungsprämie in vorab abgesprochener Höhe |
Vertragsart | Schriftliche Vereinbarung |
Sozialversicherung | Soziale Absicherung durch die Rurtalwerkstätten |
Arbeitssicherheit | Abstimmung zwischen den Rurtakwerkstätten und Betrieb |
Beratung/Begleitung | Durch die Inklusionsassistenz RurJob |
Status | Das Beschäftigungsverhältnis mit den Rurtalwerkstätten bleibt weiterhin bestehen |
Herangehensweise
Betriebsintegrierte Arbeitsplätze sind ausgelagerte Arbeitsplätze, die aus den Arbeitsbereichen der Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) heraus in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes eingerichtet werden. Dies können Einzel- oder Gruppenarbeitsplätze sein und bieten dem Menschen mit Behinderung eine interessante Möglichkeit, außerhalb des Rahmens der WfbM in einem externen Unternehmen tätig zu werden. BiAp-Verträge werden meist auf ein Jahr befristet, können aber auch unbefristet abgeschlossen werden. Der Unterschied zu einer Festanstellung ist, dass Mitarbeitende während der BiAp- Beschäftigungen weiterhin Mitarbeitende der Rurtalwerkstätten bleiben und über die Rurtalwerkstätten ihren Lohn erhalten, sowie kranken-, sozial- und unfallversichert sind.
Die professionelle Beratung und Begleitung des Mitarbeitenden und des Unternehmens wird durch die Integrationsassistenz fortgesetzt.
Sollte sich der ausgelagerte Arbeitsplatz jedoch nicht als die optimale Wahl erweisen, kann eine Rückkehr in die Werkstatt jederzeit stattfinden.
Ausgelagerte Berufsbildungsplätze (aBBp)
Ziele | Qualifizierung unserer Mitarbeiter aus dem Berufsbildungsbereich (BBB) heraus in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes |
Dauer | Maximal 23 Monate nach einem erfolgreichen Praktikum von mind. 4 Wochen |
Kosten | Für Ihr Unternehmen kostenlos |
Vertragsart | Schriftliche Vereinbarung |
Sozialversicherung | Soziale Absicherung durch die Rurtalwerkstätten |
Beratung/Begleitung | Durch die Inklusionsassiszenz/Betrieblicher Berufsbildungsbereich |
Status | Das Beschäftigungsverhältnis mit den Rurtalwerkstätten bleibt weiterhin bestehen |
Herangehensweise
Ausgelagerte Berufsbildungsplätze sind Arbeitsplätze, die aus dem Berufsbildungsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) heraus in Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes ausgelagert werden (ähnlich wie bei den betriebsintegrierten Arbeitsplätzen „BiAP“).
Zur konzeptionellen Weiterentwicklung der beruflichen Perspektive und Qualifizierung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, können ausgelagerte Berufsbildungsplätze durch die Rurtalwerkstätten angeboten werden. Dabei sind ausgelagerte Berufsbildungsplätze nur über den Zeitraum des befristeten Berufsbildungsbereiches (BBB) max. 23 Monate möglich.
Wenn Teilnehmende aus dem BBB heraus ein Praktikum anstreben, bleiben sie weiterhin (wie bei einem BiAP- Platz) Beschäftigte der Rurtalwerkstätten und werden über die Rurtalwerkstätten kranken-, sozial- und unfallversichert. Außerdem ist es festgeschrieben, dass die Rurtalwerkstätten den Teilnehmenden die Teilnahme an den 1x wöchentlich stattfindenden „theoretischen“ Unterweisungen der Werkstatt, sowie die 1x wöchentliche Teilnahme eines „Projekttages“ ermöglichen.
Die Praktikumsplätze werden durch die Integrationsassistenz akquiriert. Ausgelagerte Berufsbildungsplätze bieten dem Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, bei einem eventuell zukünftigen Arbeitgeber alle erforderlichen berufspraktischen Fähig-/ und Fertigkeiten, sowie sämtliche soziale Kompetenzen zu erlernen, um zu einem späteren Zeitpunkt formal aus der Werkstatt ausscheiden und bei einer Anstellung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bestehen zu können. Hier ist der Kostenträger nicht der LVR, sondern die Agentur für Arbeit.
Übernahme in eine Festanstellung
Ziele | Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis |
Dauer | Dauerhafte Beschäftigung |
Kosten | Lohn/Gehalt (Förderleistungen der Leistungsträger) |
Vertragsart | Arbeitsvertrag |
Sozialversicherung | Soziale Absicherung durch den Unternehmer |
Beratung/Begleitung | Integrationsfachdienst |
Status | Der Mitarbeiter ist im Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes sozialversicherungspflichtig eingestellt |
Herangehensweise
Das Praktikum, der betriebsintegrierte Arbeitsplatz sowie der ausgelagerte Berufsbildungsplatz können ein Sprungbrett in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bedeuten.
Wenn die Integration in einem Unternehmen gelingt, und es steht eine Festanstellung an, wird die Beratung und Begleitung an den zuständigen Integrationsfachdienst (IFD) übergeben.
Arbeitgeber von Menschen mit Behinderungen können diverse Förderleistungen erhalten.
Diverse Unterstützungen werden durch den Landschaftsverband Rheinland (LVR) angeboten.
Weitere Informationen zum Integrationsfachdienst und den Förderleistungen, u.a. dem „LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion“ (Budget für Arbeit), finden Sie auf der Website des LVR. Klicken Sie hier.