Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Hinweise

(1) Vertragspartner ist die Rurtalwerkstätten Lebenshilfe Düren gemeinnützige GmbH, Veldener-Str. 7-9 52349 Düren, Telefon 0 24 21/49 08-0, E-Mail: kontakt@rurtalwerkstaetten.de, mit Sitz in Düren, eingetragen unter HRB 621 im Handelsregister des Amtsgerichts Düren.
(2) Aufträge werden in unseren Werkstätten von Menschen mit Behinderung ausgeführt. Mit ihren Aufträgen leisten die Auftraggeber einen wesentlichen Beitrag zur beruflichen und sozialen Rehabilitation dieser Menschen. Unser Unternehmen ist als Werkstatt für Menschen mit Behinderung gemäß § 225 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) anerkannt. Nach der Vorschrift des § 223 SGB IX besteht die Möglichkeit, bis zu 50 % der von uns erbrachten Arbeitsleistung (Gesamtrechnungsbetrag abzgl. Materialkosten) auf eine vom Auftraggeber eventuell gemäß § 160 SGB IX zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen zu lassen. Eine Garantie für die tatsächliche Anrechenbarkeit beim Auftraggeber können wir nicht übernehmen. Wir empfehlen, die genauen Voraussetzungen einer Anrechenbarkeit mit einem Angehörigen der steuer- oder rechtsberatenden Berufe abzuklären. Die Vertragsparteien erklären übereinstimmend, die einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, insbesondere zum Schutz von Arbeitnehmern, vollumfänglich zu beachten. Hierzu gehören insbesondere die Einhaltung der Sicherheits-, Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Unseren sämtlichen Lieferungen und Leistungen liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Handelt es sich bei dem Auftraggeber nicht um einen Verbraucher gilt dies auch dann, wenn bei zukünftigen Verträgen unsere AGB nicht ausdrücklich vereinbart werden. Bei Unternehmern gilt: Abweichenden, ergänzenden oder entgegenstehenden AGB des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen.
(2) Verbraucher ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Geschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist gemäß § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Die Bezeichnung Auftraggeber umfasst im Folgenden ohne ausdrückliche Einschränkung sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
(3) Von unseren AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen Zustimmung in Textform (§ 126 b BGB) und gelten nicht für Folgeaufträge.
(4) Für den Vertragsabschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

§ 2 Zustandekommen des Vertrags/Vertragsinhalt

(1) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie von uns nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Der Auftraggeber gibt durch seine (auch telefonische oder per E-Mail übermittelte) Bestellung ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass wir die Bestellung gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von sieben Tagen in Schrift- oder Textform (z.B. per E-Mail) bestätigen. Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen zu ihrer wirksamen Vereinbarung ebenfalls der Schrift- oder Textform.
(2) Bei individuell für den Auftraggeber gefertigte Ware gilt Folgendes:
(a) Der Auftraggeber ist für die korrekte Angabe von Maßen, Ausführungen, Farbangaben und Zeichnungen sowie sämtlicher Schutzvorschriften, insbesondere zur Einhaltung von Vorschriften im Zusammenhang mit der Produktzulassung und sicherheit, selbst verantwortlich. Diesbezüglich erfolgt durch uns keine Beratung oder Überprüfung. Wir übernehmen für fehlerhafte Angaben des Auftraggebers keine Haftung.
(b) Soweit der Auftraggeber Material zur Fertigung beistellt, ist er für die rechtzeitige und ordnungsgemäße Beistellung verantwortlich. Unsere Haftung bei Lieferverzögerungen oder Mangelhaftigkeit des Produkts aufgrund von durch den Auftraggeber nicht ordnungsgemäß beigestelltem Material ist ausgeschlossen.
(b) Der Auftraggeber ist berechtigt, nachträgliche Änderungen hinsichtlich des Auftragsgegenstandes (Ausführung, Stückmenge) zu verlangen. Wir werden die durch die gewünschte Änderung eintretende Zeitverzögerung und den Mehraufwand (einschließlich Mehraufwand für erneute Bemusterung, Skizzen etc.) ermitteln und dem Auftragsnehmer als Grundlage für eine entsprechende Vertragsanpassung mitteilen. Die Vereinbarung einer Vertragsanpassung bedarf unserer schriftlichen Bestätigung (Textform genügt). Einigen die Parteien sich nicht über die Modalitäten der Vertragsanpassung, so gilt der Vertrag unverändert fort mit der Maßgabe, dass sich die ursprünglich vereinbarte Lieferzeit um den Zeitraum, den die Verhandlung über eine Vertragsanpassung in Anspruch genommen hat, verlängert.

§ 3 Widerrufsbelehrung

Soweit der Auftraggeber Verbraucher ist, kann er seine Vertragserklärung mit einer Frist von zwei Wochen nach Vertragsschluss und Erhalt dieser Widerrufsbelehrung ohne Angabe von Gründen uns gegenüber widerrufen. Für eine Widerrufserklärung kann der auf unserer Website bereitgestellte Text einer Widerrufserklärung oder ein eigener eindeutiger Wortlaut genutzt werden. Die Frist ist gewahrt durch rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Gegenseitig bereits erbrachte Leistungen sind – soweit möglich – zurückzugewähren. Gezahlte Beträge erstatten wir binnen 14 Tagen nach Erhalt der Widerrufserklärung. Sofern wir Rücksendung durch den Besteller verlangen, trägt er die Versandkosten. Ist dem Besteller eine Rückgabe nicht möglich, hat er für die empfangene Leistung Wertersatz zu leisten. Der Widerruf ist in Textform per Telefon, mit der Post versandtem Brief oder E-Mail an unsere folgenden Kontaktdaten zu richten:
Rurtalwerkstätten Lebenshilfe Düren gemeinnützige GmbH
Veldener-Str. 7-9
52349 Düren
E-Mail: kontakt@rurtalwerkstaetten.de
Telefon: 0 24 21/49 08-0
Das vorstehende Widerrufsrecht besteht nicht bei der Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl durch oder Abstimmung mit dem Auftraggeber maßgeblich ist oder bei Ware, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnitten ist. Das Widerrufsrecht ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber die Ware in unserem Ladenlokal erwirbt. Ist der Auftraggeber Unternehmer, wird ihm kein Widerrufsrecht eingeräumt.

§ 4 Lieferung

(1) Es gelten die von uns angegebenen Lieferfristen. Sie beginnen mit Vertragsschluss, jedoch nicht, bevor sämtliche Einzelheiten der Auftragserteilung geklärt sind, uns alle vom Auftraggeber beizubringenden Unterlagen, Skizzen und sonstige Vorgaben vorliegen, beizustellende Materialien uns vom Auftraggeber in unserem Werk zur Verfügung gestellt und angefertigte Muster vom Auftraggeber freigegeben wurden sowie eine eventuell vereinbarte Vorauszahlung vom Auftraggeber geleistet wurde und diese bei uns eingegangen ist.
(2) Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, sofern wir rechtzeitig ein konkretes Deckungsgeschäft mit einem zuverlässigen Lieferanten abgeschlossen haben. Wenn eine Lieferungsverzögerung erkennbar wird, teilen wir dies dem Auftraggeber unverzüglich mit und, wenn wir deshalb zurücktreten wollen, werden wir das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Auch dem Auftraggeber steht infolge dieser Information ein Rücktrittsrecht zu. Wir werden dem Auftraggeber im Falle des Rücktritts – gleich von welcher Partei – eine bereits gezahlte Gegenleistung unverzüglich erstatten.
(3) Sollten wir wegen höherer Gewalt an der Lieferung gehindert sein, sind wir für die Dauer und im Umfang deren Auswirkung von unserer Lieferverpflichtung befreit und die Lieferzeit verlängert sich angemessen. Wir zeigen dem Auftraggeber unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall von höherer Gewalt an. Als höhere Gewalt gilt jedes außerhalb unseres Einflussbereichs liegende bei uns oder unserem Lieferanten auftretende Ereignis, durch das wir ganz oder teilweise an der Erfüllung unserer Verpflichtungen gehindert werden, wie z.B. Naturkatastrophen, Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks und rechtmäßige Aussperrungen, von uns oder unserem Lieferanten nicht verschuldete Betriebsstörungen und behördliche Verfügungen, sofern sie nicht dem allgemeinen Betriebsrisiko zuzurechnen sind, sowie Pandemien und kriegerische Auseinandersetzungen. Sollte die höhere Gewalt mehr als sechs Wochen seit dem vereinbarten Lieferdatum andauern, sind der Auftraggeber als auch wir berechtigt, von den Bestellungen zurückzutreten, soweit sie vom Lieferhindernis betroffen sind. Für den betroffenen Auftrag bzw. Auftragsteil geleistete Zahlungen werden dem Auftraggeber unverzüglich zurückerstattet.
(4) Ist der Auftraggeber Unternehmer, sind wir zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.
(5) Ist der Auftraggeber Unternehmer gilt zudem folgendes: Bestellungen, die auf Abruf zu liefern sind, müssen vom Auftraggeber innerhalb des vereinbarten Zeitraums abgerufen werden. Erfolgt der Abruf durch den Auftraggeber nicht rechtzeitig, werden wir ihm in Textform eine weitere Frist von 10 Tagen setzen. Für nach Ablauf der gesetzten Frist noch nicht abgerufene Ware wird die Vergütung unabhängig von der tatsächlichen Lieferung sofort fällig und wir sind berechtigt, die nicht rechtzeitig abgerufene Ware nach unserer Wahl entweder an den Auftraggeber zu liefern oder auf Kosten des Auftraggebers bis zu einem Abruf einlagern und ihm die hierfür entstandenen Lagerkosten in Höhe von 0,25 % des Warenwertes pro Tag in Rechnung stellen. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns durch die verspätete Abnahme kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Über die Ausübung unseres Wahlrechts werden wir den Auftraggeber schriftlich (Textform genügt) informieren.

§ 5 Preise/Zahlungsbedingungen

(1) Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich unsere Preise ab Werk und sind zuzüglich der am Tag der Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer sofort nach Anzeige der Fertig- und Versandbereitstellung, aber nicht vor Rechnungstellung zur Zahlung fällig. Kosten für Verpackung, Versand und Versicherung sind vom Auftraggeber zusätzlich zu vergüten.
(2) Bei Verbrauchern gilt, dass eine Umsatzsteuererhöhung nach Vertragsschluss an den Auftraggeber nur weitergegeben wird, wenn unsere Lieferung frühestens vier Monate nach Vertragsschluss erfolgt und eine Umsatzsteuerhöhung bei Vertragsschluss nicht absehbar war.
(3) Wir sind auch ohne gesonderte Vereinbarung berechtigt, vom Unternehmer eine Vorauszahlung von 30 % des Auftragswertes zu verlangen, wenn hierfür ein sachlicher Grund (vorherige Kosten wie z.B. Anschaffung von Material) vorliegt.
(4) Unsere Angebote beruhen auf den zum Angebotszeitpunkt geltenden Beschaffungskosten. Wird unsere Leistung/Lieferung vertragsgemäß oder aufgrund eines vom Auftraggeber zu vertretenden Umstandes später als 4 Monate nach Vertragsschluss erbracht und steigen bis zur Auslieferung die maßgebenden Kostenfaktoren (Materialkosten, Lohnkosten, Energiekosten oder sonstige für die Angebotserstellung relevanten Kosten), sind wir berechtigt, unsere Preise gegenüber dem Auftraggeber entsprechend anzupassen. Preisminderungen sind nach denselben Grundsätzen an den Auftraggeber weiterzugeben. Erhöht sich der Gesamtpreis nach diesen Grundsätzen um mehr als 10 % kann der Auftraggeber den Vertrag mit einer Frist von 10 Tagen für noch nicht erbrachte Leistungen kündigen.
(5) Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, sind die Kosten für die Anfertigung von Proben und Mustern vom Auftraggeber unabhängig von einer Auftragserteilung zu zahlen. Bemusterungskosten sind vor Anfertigung vereinbarter Muster und Proben fällig.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Leistungen an Verbraucher erfolgen bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an der Ware geht erst über, wenn der Auftraggeber vollständig gezahlt hat.
(2) Bei Unternehmer gilt zusätzlich folgendes: Die Lieferung erfolgt ausschließlich unter Vereinbarung eines verlängerten und erweiterten Eigentumsvorbehalts.
(a) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber unser Eigentum.
(b) Sollte der Auftraggeber die Ware weiterverarbeiten oder verbauen, so tritt – soweit dies gesetzlich zulässig ist – an die Stelle der gelieferten Ware als Sicherheit das verarbeitete Produkt. Für diesen Fall setzt sich unser Recht an dem, dem verarbeitenden Auftraggeber zustehenden Anwartschaftsrecht an der bearbeiteten Sache fort. Sofern die Ware mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Sachen verarbeitet wird, welche dem Wert nach nicht nur völlig unbedeutend sind, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache in Relation des jeweiligen Wertes des jeweils verarbeiteten Vorproduktes. Andernfalls erwerben wir das Alleineigentum. Das gleiche gilt für den Fall der Vermischung. Der Auftraggeber verpflichtet sich bereits jetzt, sämtliche notwendige Erklärungen abzugeben, um unsere Sicherungsrechte diesbezüglich zu erhalten. Für den Fall, dass die Sache des Auftraggebers nach erfolgter Vermischung oder Verarbeitung als Hauptsache anzusehen ist, so verpflichtet sich der Auftraggeber, uns entsprechend des Wertes der zu sichernden Forderung zzgl. 20 %, anteilsmäßiges Miteigentum an der verarbeiteten Sache zu verschaffen.
(c) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die anteilmäßig in unserem Miteigentum oder in unserem Alleineigentum stehenden Sachen (Vorbehaltsware) sicher auf seine eigenen Kosten zu verwahren, pfleglich zu behandeln und sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Eventuell bestehende Ansprüche aus der Versicherung der Vorbehaltsware tritt der Auftraggeber bereits jetzt an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung bereits jetzt an.
(d) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware an Dritte zu verpfänden oder sicherungshalber zu übereignen. Der Auftraggeber ist jedoch zur Weiterveräußerung der Ware im üblichen Geschäftsverkehr eines ordentlichen Kaufmannes berechtigt. Die Forderungen des Auftraggebers aus Veräußerung der Vorbehaltsware an Dritte tritt der Auftraggeber bereits jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Rechnungsbetrags (einschließlich Mehrwertsteuer) sicherungshalber ab. Diese Abtretung gilt insbesondere auch für den Fall der zwischenzeitlich erfolgten Weiterverarbeitung. Diese Abtretung nehmen wir bereits jetzt an. Der Auftraggeber bleibt grundsätzlich berechtigt, die abgetretenen Forderungen auch nach Abtretung selbst einzuziehen. Hiervon bleibt unsere Befugnis zur eigenständigen Einziehung unberührt. Wir beabsichtigen die Forderung nicht einzuziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Wir sind ohne Weiteres zur Offenlegung der Abtretung und unmittelbaren Einziehung der abgetretenen Forderung beim Erwerber berechtigt, wenn der Auftraggeber sich mehr als 4 Wochen in Zahlungsverzug befindet oder ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers gestellt wurde. Für den Fall, dass wir die Einziehung der Forderung übernehmen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Abtretung gegenüber seinen Kunden offen zu legen und uns unverzüglich eine schriftliche Aufstellung seiner Kunden von A – Z, an welche er die Vorbehaltsware geliefert hat, unter Angabe aller offenen Zahlungen zur Verfügung zu stellen.
(e) Wird die Vorbehaltsware gepfändet oder ist sie sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt, ist der Auftraggeber verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, den Dritten auf unsere Eigentumsrechte hinzuweisen und uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Eigentumsrechte durchsetzen können. Der Auftraggeber haftet für die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten uns gegenüber, sofern der Dritte nicht in der Lage ist, uns diese Kosten zu erstatten.
(f) Wir verpflichten uns auf Verlangen des Auftraggebers, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten den Wert aller offenen Forderungen gegen den Auftraggeber um 10 % übersteigt.

§ 7 Gewährleistung/ sonstige Haftung

(1) Es gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Verbraucher werden gebeten, die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Mängel zu überprüfen und etwaige Beanstandungen umgehend mitzuteilen. Kommt ein Verbraucher dem nicht nach, hat dies keine Auswirkungen auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Der Auftragnehmer hat uns mangelhafte Ware zur Begutachtung entweder an dessen Sitz oder durch Rücksendung zu überlassen. Wir übernehmen die Kosten für die Rücksendung mangelhafter Ware und für die erneute Übersendung mangelfreier Ware.
(3) Ist der Auftraggeber Unternehmer, gilt zudem folgendes: Der Unternehmer hat die gesetzliche Untersuchungs- und Rügeverpflichtung gemäß § 377 HGB einzuhalten. Bei Untersuchung erkennbare Mängel sind uns vom Unternehmer unverzüglich anzuzeigen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
(4) Bei Mängeln leisten wir gegenüber Unternehmern nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung innerhalb angemessener Frist. Sie beträgt in der Regel mindestens vier Wochen, nachdem der Auftragnehmer uns die Ware zur Untersuchung zur Verfügung gestellt hat. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, gelten die gesetzlichen Regelungen. Eine Mangelbeseitigung gilt nach dem zweiten erfolglosen Nacherfüllungsversuch als fehlgeschlagen. Erhöhte Kosten, die im Rahmen der Nacherfüllung dadurch entstehen, dass der Auftraggeber die Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort, verbracht hat, haben wir nicht zu tragen.
(3) Bei Ansprüchen des Auftragnehmers aufgrund von Schäden oder ihm gemachten Aufwendungen, die von uns leicht fahrlässig verursacht wurden, haften wir nur bei einer Verletzung solcher Vertragspflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten) und soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
(4) Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung. Die Fristverkürzung gilt nicht, wenn wir den Mangel artlistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben oder bei Sachen, die gemäß ihrer üblichen Verwendung in ein Bauwerk eingebaut wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben. Die Frist beginnt mit Lieferung der Ware, bei einem Werkvertrag mit Abnahme (einschließlich Abnahmefiktion). Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.
(5) Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen uneingeschränkt nach den gesetzlichen Regelungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern sowie unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen beruhen, für Schäden, für die wir nach dem Produkthaftungsgesetz haften, bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen beruhen.
(6) Vorstehende Haftungseinschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

§ 8 Anwendbares Recht/Erfüllungsort

(1) Dieser Vertrag – einschließlich der Form seines Zustandekommens sowie sämtlicher sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten – unterliegt dem deutschen Recht unter Ausschluss der Geltung des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Verbraucher, bleiben zwingende Schutzvorschriften des Rechts des Staates, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, anwendbar.
(2) Erfüllungsort ist Düren.
(3) Soweit der Auftraggeber Unternehmer ist, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und der Frage seines Zustandekommens Düren als vereinbart.

§ 9 Alternative Streitbeilegung

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.eu-ropa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.