Aktuelles zum Corona-Virus / 3G-Zutrittsregelung
Liebe Besucherin;
Lieber Besucher,
der Zutritt in unsere Werkstätten ist gemäß aktualisierter 3G-Regel möglich:
- geimpft (mit Nachweis über vollständige Impfung, mind. 14 Tage zurückliegend)
- genesen (mit Nachweis, nicht älter als 3 Monate)
- Nachweis über einen negativen PCR-Test (Labortest), der nicht älter als 48h ist.
- Nachweis über einen negativen POC-Test (Schnelltest), der nicht älter als 24h ist.
Ohne Nachweis kein Zutritt!
Es gelten weiterhin die Abstandsregel und die allgemeine Maskenpflicht.
Bitte bleiben Sie weiterhin gesund.
Mit freundlichen Grüßen
– Eure Rurtalwerkstätten –